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   ArbG Hannover, 26.06.2006 - 11 Ca 254/06   

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https://dejure.org/2006,28139
ArbG Hannover, 26.06.2006 - 11 Ca 254/06 (https://dejure.org/2006,28139)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 26.06.2006 - 11 Ca 254/06 (https://dejure.org/2006,28139)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 11 Ca 254/06 (https://dejure.org/2006,28139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Aussetzung, § 148 ZPO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages - Aussetzung der Verzugslohnklage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Nürnberg, 09.07.1986 - 3 Ta 8/86

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit;

    Auszug aus ArbG Hannover, 26.06.2006 - 11 Ca 254/06
    Werden Vergütungsansprüche neben einer Bestandsschutzstreitigkeit - und dieser regelmäßig zeitlich nachgelagert - selbständig geltend gemacht, so ist umstritten, ob die Vergütungsklage regelmäßig auszusetzen sei (so LAG Berlin vom 02.12.1993, LAGE § 148 ZPO Nr. 28; etwas zurückhaltender LAG Rheinland-Pfalz vom 06.06.1986, LAGE § 148 ZPO Nr. 15) oder regelmäßig gerade nicht auszusetzen sei (so u.a. Hess. LAG vom 07.08.2003, NZA-RR 2004, S. 264f., und vom 03.07.2002, BB 2002, S. 2075f., LAG Nürnberg vom 09.07.1986, NZA 1987, S. 211, das sogar von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgeht).
  • LAG Hessen, 07.08.2003 - 11 Ta 267/03
    Auszug aus ArbG Hannover, 26.06.2006 - 11 Ca 254/06
    Werden Vergütungsansprüche neben einer Bestandsschutzstreitigkeit - und dieser regelmäßig zeitlich nachgelagert - selbständig geltend gemacht, so ist umstritten, ob die Vergütungsklage regelmäßig auszusetzen sei (so LAG Berlin vom 02.12.1993, LAGE § 148 ZPO Nr. 28; etwas zurückhaltender LAG Rheinland-Pfalz vom 06.06.1986, LAGE § 148 ZPO Nr. 15) oder regelmäßig gerade nicht auszusetzen sei (so u.a. Hess. LAG vom 07.08.2003, NZA-RR 2004, S. 264f., und vom 03.07.2002, BB 2002, S. 2075f., LAG Nürnberg vom 09.07.1986, NZA 1987, S. 211, das sogar von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgeht).
  • LAG Thüringen, 27.06.2001 - 9 Ta 160/00
    Auszug aus ArbG Hannover, 26.06.2006 - 11 Ca 254/06
    LAG vom 27.06.2001, Az. 6/9 Ta 160/2000, n.v., juris, ist aber davon auszugehen, daß im besonderen Ausnahmefall vom Grundsatz des Nicht-Aussetzens abgewichen werden kann oder womöglich sogar grundsätzlich abzuweichen ist.
  • LAG Hessen, 03.07.2002 - 12 Ta 213/02

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Fehlerhafte Beteiligung des

    Auszug aus ArbG Hannover, 26.06.2006 - 11 Ca 254/06
    Werden Vergütungsansprüche neben einer Bestandsschutzstreitigkeit - und dieser regelmäßig zeitlich nachgelagert - selbständig geltend gemacht, so ist umstritten, ob die Vergütungsklage regelmäßig auszusetzen sei (so LAG Berlin vom 02.12.1993, LAGE § 148 ZPO Nr. 28; etwas zurückhaltender LAG Rheinland-Pfalz vom 06.06.1986, LAGE § 148 ZPO Nr. 15) oder regelmäßig gerade nicht auszusetzen sei (so u.a. Hess. LAG vom 07.08.2003, NZA-RR 2004, S. 264f., und vom 03.07.2002, BB 2002, S. 2075f., LAG Nürnberg vom 09.07.1986, NZA 1987, S. 211, das sogar von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgeht).
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